100 km/h - Zulassung für ein Kfz-Anhänger
100 km/h - Zulassung für ein Kfz-Anhänger
Fahrzeugkombinationen (Auto mit einem Wohnwagen bzw. Anhänger) dürfen nach §3 der StVO auf den Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur 80 km/h fahren.
Nun haben Sie die Möglichkeit mit dem Eintritt der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, für Ihren Pkw mit Anhänger und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t mit Anhängern, die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen.
Welche technische Voraussetzungen müssen für eine 100 km/h - Zulassung erfüllt werden?
-Ihr Auto ist mit ABV (= Automatischer Blockier-Verhinderer) ausgestattet
-Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
-Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
-Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle:
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:
⁃ der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
⁃ der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
⁃ das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung
ausgerüstet ist.
Ich berate und unterstütze Sie gerne zu diesem Thema. Kontaktieren Sie mich!
Möchten Sie einen Termin für eine Hauptuntersuchung ihres Fahrzeuges vereinbaren?