100 km/h - Zulassung für ein Kfz-Anhänger

100 km/h - Zulassung für ein Kfz-Anhänger
Fahrzeugkombinationen (Auto mit einem Wohnwagen bzw. Anhänger) dürfen nach §3 der StVO auf den Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur 80 km/h fahren.

Nun haben Sie die Möglichkeit mit dem Eintritt der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, für Ihren Pkw mit Anhänger und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t mit Anhängern, die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen.

Welche technische Voraussetzungen müssen für eine 100 km/h - Zulassung erfüllt werden?

-Ihr Auto ist mit ABV (= Automatischer Blockier-Verhinderer) ausgestattet
-Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
-Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
-Die Reifen sind jünger als sechs Jahre

Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden.
 
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle:
100 kmh Zulassung für ein Kfz-Anhänger
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:

⁃ der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
⁃ der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
⁃ das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung
ausgerüstet ist.

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