Abgasuntersuchungen - AU 

nach § 47a StVZO
Abgasuntersuchungen - AU
Die AU dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Die Abstände der Untersuchung richten sich dabei nach den HU-Fristen. Die Abgasuntersuchung (AU) ist somit ein Bestandteil der Hauptuntersuchung HU. Wird die AU wo anders durchgeführt, z.B. bei einer dazu anerkannten Kfz-Werkstatt, so muss diese Teilprüfung bei der HU vorgelegt werden.

Tipp: Fahren Sie Ihr Fahrzeug vor der Abgasuntersuchung warm. Denn erst bei warmen Motor kann der Katalysator ordnungsgemäß arbeiten und das Öl seine volle Schmierwirkung erreichen. Bei Diesel-Motoren ist es besonders wichtig, dass der Zahnriemen gewartet wurde und der Ölstand stimmt.
Untersuchungen für Otto, Diesel und Kraftrad

Bei der Abgasuntersuchung werden die verschiedenen Schadstoffe und Gase gemessen, welche aus der Abgasanlage (Auspuff) herauskommen.Bestimmte Gase dürfen nur in bestimmten, prozentual festgelegten Mengen vorkommen.

Der Diesel-Motor produziert vor allem Russpartikel. Deren Dichte wird mittels Messung der Rauchgastrübung bei freier Beschleunigung bestimmt und darf einen bestimmten Trübungsfaktor (K-Wert) nicht übersteigen.

Bei modernen Dieselfahrzeugen (Euro6) wird ab dem 01.07.2023 bei der Abgasuntersuchung die Partikelmessung (PN-Messung) durchgeführt. Somit kommt nicht mehr die Trübungsmessung zur Anwendung, sondern es werden anhand des PN-Messgerätes nur noch die ausgestoßenen Partikel am Endrohr bzw. Auspuff gezählt, geprüft und bewertet.

AU an Zweirädern
Bei der Abgasuntersuchung am Krad (AUK) werden Motortemperatur, Motordrehzahl und Kohlenmonoxidgehalt (CO) im Abgas gemessen. Des Weiteren wird festgestellt, ob die Gemischaufbereitung und die Abgasanlage den homologierten Bauteilen entsprechen und in einwandfreiem Zustand sind. Bei Krafträdern ohne bzw. mit ungeregeltem Katalysator wird der CO-Wert bei Leerlaufdrehzahl ermittelt. Wenn der Hersteller nichts anderes vorschreibt, dürfen max. 4,5 Vol% CO erreicht werden. Bei Krafträdern mit geregeltem Katalysator wird er bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (ca. 2.000 1/min) bewertet. Wenn der Hersteller keine AUK-Werte vorgegeben hat, dürfen max. 0,3 Vol% CO erreicht werden.
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