Änderungsabnahmen

nach § 19 (3) StVZO
Änderungsabnahmen

Bei solchen Änderungsabnahmen, handelt es sich um Prüfungen von einem ordnungsgemäßen Ein- und Anbau von unterschiedlichen Fahrzeugkomponenten oder Bauteile, wie z.B. Felgen, Sportfedern, Spoiler oder Spurverbreiterungen


Allerdings können diese Prüfungen nur mit Gutachten erfolgen. Solche Gutachten sind:

  • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
  • Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
  • Teilegutachten (TGA)
  • EG-Genehmigung oder ECE-Genehmigung
  • Nachträge oder Auszüge aus der Fahrzeugtypgenehmigung

Deshalb informieren Sie sich vorab, welche Gutachten Sie für den Ein- und Anbau benötigen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bereits im Lieferumfang zu Ihrem Bauteil, ein passendes Prüfzeugnis bzw. Gutachten enthalten und vorhanden ist.

Neben Hinweisen zum Einbau enthält das Gutachten ggf. Beschränkungen und Auflagen, aus denen hervorgeht, für welchen Fahrzeugtyp das Bauteil bestimmt ist und ob eine Änderungsabnahme erfolgen muss. Ist das Bauteil für Ihren Fahrzeugtyp nicht zugelassen oder möchten Sie mehrere Bauteile kombinieren, benötigen Sie eine Einzelabnahme nach §19.2 StVZO.

Was muss ich mitbringen?

3 wichtige Punkte
  1. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  2. Alle Papiere, die mit den Änderungsteilen mitgeliefert wurden
  3. Ist der Ein- oder Anbau ordnungsgemäß, erhalten Sie von mir eine Anbaubescheinigung. Legen Sie diese am besten zu Ihren Fahrzeugpapieren. Ihre Fahrzeugpapiere müssen nicht geändert werden.

 

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