Ausgabe von Feinstaubplaketten

Umweltplaketten
Ausgabe von Feinstaubplaketten
Zum Jahresbeginn 2008 wurden in einigen deutschen Städten so genannte Umweltzonen eingerichtet, weitere Städte planen die Ausweisung solcher Zonen für die Zukunft. Mit der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, besser bekannt als «Feinstaub-Verordnung», haben die Behörden die Möglichkeit, bei hoher Schadstoffbelastung der Luft Umweltzonen auszuweisen und in diesen ein begrenztes oder umfassendes Fahrverbot zu verhängen. In diesen Bereichen werden dann nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Frontscheibe fahren dürfen.

Welche Umweltplakette für Ihr Fahrzeug?
Online-Rechner gibt Ihnen die Auskunft. Es gibt die Feinstaubplakette in drei verschiedenen Farben. Je nachdem, welche Stufe des Fahrverbots verhängt wird, dürfen dann z.B. nur Fahrzeuge mit entsprechender Plaketten in eine Umweltzone einfahren. Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhalten kann, ermitteln Sie am einfachsten mit dem online-Feinstaubrechner-Rechner der TÜV SÜD. Sie brauchen dazu lediglich Ihre Fahrzeugpapiere, um die entsprechenden Schlüsselnummern ablesen zu können.

Benötigen Sie eine neue Umweltplakette, aufgrund einer Ummeldung des Fahrzeuges oder weil ihre bestehende eine Beschädigung aufweist oder das Kennzeichen nicht lesbar ist oder Sie ein Fahrzeug aus einem anderen Land importiert haben, so können Sie bei mir eine neue Umweltplakette, nach einer Überprüfung, ausgestellt bekommen.

Sollten Sie dazu Fragen oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich an mich. Ich helfe Ihnen bei der Ausstellung der Feinstaubplakette gerne weiter.
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