Änderungsabnahmen / Einzelbegutachtungen

nach § 19 (2) StVZO
Einzelabnahmen nach §19.2 StVZO in Verbindung mit §21 StVZO

Auch bei einer nicht all zu umfangreichen Änderung oder Veränderung an Ihrem Fahrzeug, kann es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dies ist der Fall wenn ein Bauteil verwendet wird, wo der Fahrzeugtyp in einem Teilegutachten oder einer ABE nicht zugelassen ist oder die Beschränkungen und Auflagen im Gutachten nicht eingehalten werden oder mehrere Änderungen gleichzeitig vorgenommen werden, die sich gegenseitig beeinflußen. Eine Notwendigkeit einer Einzelabnahme besteht auch, wenn Sie ein Bauteil verwenden, wofür ein Festigkeitsnachweis, Materialgutachten, Prüfbericht oder einen technischen Bericht gibt.

Was muss ich für die Begutachtung im Einzelfall mitbringen?


Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie zur Vorführung nach dem Umbau das geänderte Fahrzeug sowie folgende Unterlagen mit:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Dokumente wie Prüfbericht
  • Technischer Bericht
  • Festigkeitsgutachten
  • Materialgutachten

Was kostet eine Einzelabnahme?

Der Preis für eine Einzelabnahme Ihres Fahrzeuges ergibt sich aus Umfang und Zeitaufwand der Untersuchung.

Möchten Sie einen Termin für eine Hauptuntersuchung ihres Fahrzeuges vereinbaren?
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