Hauptuntersuchungen-HU
In gewissen Zeitabständen wird der Fahrzeughalter beim Blick auf das hintere Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Pkw zum Beispiel müssen im Normalfall alle 2 Jahre zur HU. Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchung der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht.
Mit geübtem Auge, technischem Sachverstand und professionellem Equipment nehme ich sämtliche relevanten Baugruppen Ihres Kfz in Augenschein. Insbesondere den sicherheitsrelevanten Komponenten widme ich viel Aufmerksamkeit. Lenkung, Fahrwerk, Bremsen, Beleuchtung, Reifen und alle anderen Baugruppen werden von mir im Rahmen der HU eingehend geprüft.
Die modernen Fahrzeuge sind hochkomplex, kompliziert und daher auch deutlich anfälliger für Defekte. Aus diesem Grund werden im Rahmen der HU, ebenfalls, die fehlerhaften Sensoren, Störungen in Fahrassistenzsystemen oder im Bereich des Motormanagements, untersucht.