Oldtimereinstufung

nach § 23 StVZO

Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer ("H-Kennzeichen") nach §23 StVZO

Seit dem 10. Februar 2006 ist es «amtlich» und in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt: Ab dem 1. März 2007 gelten für die Wiederzulassung für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge neue Rahmenbedingungen. Ebenso wird die Begutachtung für die Anerkennung von Fahrzeugen als Oldtimer neu geregelt.
Ich als Prüfingenieur der TÜV SÜD biete diese an.

Haben Sie eine Leidenschaft für alte und historische Fahrzeuge, Oldtimer? Haben Sie ein solches Fahrzeug bereits oder möchten Sie sich damit ein Traum erfüllen? Dann bin ich der richtige Ansprechpartner und kann Ihnen damit gerne helfen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, was eine Definition von einem Oldtimer ist.
Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Ich stelle im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit Ihr Fahrzeug diesen Anforderungen entspricht.

Auch bei diesen Fahrzeugen wird nach sicherheitsrelevanten Aspekten geschaut und im Anschluss eine Hauptuntersuchung nach §29 StVZO durchgeführt.

Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung kleinere Mängel oder auch normale Spuren, Patina der Jahre haben. Trotzdem muss es jedoch in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf z.B. keine Durchrostungen aufweisen, keine großflächige Lackschäden, gerissene Sitze und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt. Auch sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege und Erhaltungszustand erkennbar sein.

Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein.

Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.
Möchten Sie einen Termin für eine Hauptuntersuchung ihres Fahrzeuges vereinbaren?
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