Juri Mellit Ingenieurbüro

Ingenieurbüro Mellit

TÜV SÜD Autopartner Kfz-Prüfstelle

Sicherheit ist unsere Stärke und Kompetenz

Einige Informationen über mich

Als eigenständiger Partner des TÜV SÜD, mit dem Sitz in Wuppertal-Cronenberg stehe ich Ihnen, als kompetenter Ansprechpartner für alle Kontrollen, Prüfungen und Zulassungen rund ums Auto zur Seite.

 

  • Hauptuntersuchungen (HU nach § 29 StVZO)
  • Abgasuntersuchungen (AU nach § 47a StVZO)
  • Änderungsabnahmen (nach § 19 (3) StVZO)
  • Änderungsabnahmen / Einzelbegutachtungen (nach § 19 (2) StVZO)
  • Vollgutachten / Einzelbetriebserlaubnis (nach § 21 StVZO)
  • Oldtimereinstufungen («H-Kennzeichen») nach § 23 StVZO
  • Mängelkarten / Begutachtungen (nach § 5 FZV)
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten (Umweltplaketten)
  • Gassystem-Einbauprüfung (GSP/GWP) nach § 41a StVZO

 

Mein Hauptarbeitsfeld ist die klassische Hauptuntersuchung des Fahrzeuges, wie sie der §29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorgibt. Zusammen mit der ebenfalls vorgeschriebenen Abgasuntersuchung (AU) gemäß § 47a StVZO machen diese Prüfungen einen Großteil der angebotenen Leistungen aus.

Jedoch sind in den letzten Jahren, Prüfungen für die individuellen Umbauten oder Veränderungen an Fahrzeugen, wie z.B. Änderungen am Fahrwerk, Rad-/Reifenkombinationen oder Leistungsänderung, stark zugenommen. Damit das Thema Tuning legal und sicher sein kann, muss es nach §19 StVZO geprüft werden. Erst nach eingehenden Prüfungen, kann eine technische Freigabe erfolgen und damit eine Zulassung im Straßenverkehr.

Außerdem bitte ich ebenso die Begutachtungen für klassische Fahrzeuge an. Wenn das Fahrzeug nach seiner Erstzulassung 30 Jahre alt wird und einige Kriterien erfüllt, kann es nach §23 StVZO ein Oldtimer werden und mit einem amtlichen „H“-Kennzeichen versehen werden. Dadurch kann es einige Vorteile mit sich bringen, wie z.B. Steuer, Versicherung oder Automobilklub.

Die nachträglich eingebauten Gasanlagen, werden ebenfalls von mir fachkundig begutachtet. Diese Gassystemprüfungen nach der Umrüstung (GSP) und die wiederkehrenden Prüfungen (GWP) beruhen auf dem § 41a der StVZO. Dabei wird insbesonders auf die Vorschriftsmäßigkeit, dem richtigen Eibau, der Dichtigkeit und nach dem Zustand der Anlage geschaut.

Die Feinstaub- bzw. die Umweltplaketten bekommen Sie selbstverständlich auch hier Vorort.

Ich biete Ihnen alle notwendigen Nachweise für den amtlichen Betrieb Ihres Fahrzeugs.

Rufen Sie an und vereinbaren Sie ein Termin. Auch kurzfristig!

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