Untersuchungen BoKraft

nach §§ 41, 42 StVZO
Untersuchungen BoKraft §§ 41 , 42
Sind Sie ein Taxiunternehmen oder ein anderes Unternehmen für Personenbeförderungen, so unterliegen und benötigen Ihre Fahrzeuge eine Prüfung nach BoKraft.

Für Firmenfahrzeuge bitte ich auch zusätzlich UVV Prüfungen an, die insbesondere für die Versicherung in der Berufsgenossenschaft (BG) notwendig sind.

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