Vollgutachten / Einzelbetriebserlaubnis 

nach § 21 StVZO
Vollgutachten / Betriebserlaubnis nach §21 StVZO
Entspricht das Fahrzeug nicht einem genehmigten Typ, so bedarf es einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO.
Was heißt es genau?
Die serienmäßig produzierten Fahrzeuge, die für die EU gefertigt werden, besitzen eine EG-Typgenehmigung bzw. EG-Betriebserlaubnis und können somit in Deutschland entweder mit COC-Papieren vom Hersteller oder von mir erstelltem Datenblatt zugelassen werden.
Wenn das Fahrzeug aus einem nicht EU Ausland kommt (USA, Russland, Kanada, Schweiz, Türkei) und keinem genehmigten Typ entspricht, bedarf es einer Einzelgenehmigung.

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